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Deutsche wieder frei

■ Keine Anklage gegen in Kurdistan Festgenommene / Kurdenzeitung verboten

Diyarbakir/Berlin (AP/AFP/ taz) – Die türkischen Behörden haben am Donnerstag sieben Deutsche und eine Schweizerin auf freien Fuß gesetzt, die im Südosten der Türkei wegen der Unterstützung hungerstreikender Kurden festgenommen worden waren. Wie es hieß, erhob das Staatssicherheitsgericht in Diyarbakir keine Anklage.

Die Gruppe, die von den türkischen Behörden beschuldigt wurde, Propaganda für die verbotene Kurdische Arbeiterpartei PKK gemacht zu haben, hatte am Mittwoch ein Menschenrechtszentrum besucht, in dem sich 14 hungerstreikende Kurden aufhielten. Drei der Deutschen und die Schweizerin waren bereits am Mittwoch festgenommen worden; gestern wurde dann auch die Festnahme der übrigen vier Mitglieder der Reisegruppe bekanntgegeben. Die Gruppe wollte nach Auskunft einer Sprecherin Solidaritätsadressen an die Hungerstreikenden übergeben. Seit gut einem Monat verweigern rund 10.000 Menschen in der Türkei die Nahrung aus Protest gegen das Vorgehen der türkischen Behörden gegen die Kurden. Eine der zentralen Forderungen der Streikenden besteht darin, die Angebote des PKK-Vorsitzenden Öcalan zu einer Verhandlungslösung anzunehmen. An dem Hungerstreik haben sich zeitweise auch Kurden in Deutschland beteiligt.

Unterdessen erschien gestern die prokurdische Tageszeitung Yeni Politika mit ihrer letzten Ausgabe. Das Nachfolgeblatt der verbotenen Zeitungen Özgür Gündem und Özgür Ülke war nach Angaben des Kölner Kurdistan-Informationszentrums am Mittwoch vom Staatssicherheitsgericht Istanbul verboten worden. Wie schon ihre Vorgänger-Zeitungen hatte auch die Yeni Politika seit ihrer Gründung im April 1995 beinahe täglich unter staatlicher Zensur zu leiden. Hauptvorwurf: „Separatismus-Propaganda“, eine Standardformulierung der Sicherheitsgerichte gegen nahezu jede Art von prokurdischer Äußerung.

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