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Bummelstudenten müssen zahlen

Studenten, die sich zu spät für das folgende Semester zurückmelden, können dafür mit einer Gebühr belegt werden. Das entschied gestern das Verwaltungsgericht. Eine Studentin hatte dagegen geklagt, daß sie für eine verspätete Rückmeldung eine Gebühr von 35 Mark zahlen mußte. Das Gericht urteilte jedoch, daß es nicht zu beanstanden sei, wenn eine nachträgliche Rückmeldung nur vorgenommen wird, wenn der damit verbundene erhöhte Verwaltungsaufwand entgolten werde.dpa

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