■ Sommersmog: Kinder vor Gericht
Hamburg (AP) – Dreißig Kinder aus mehreren Bundesländern klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Bonner Sommersmoggesetz. Wie Greenpeace, das die Klagen unterstützt, gestern mitteilte, soll mit den Verfassungsbeschwerden das Gesetz für nichtig zu erklären, weil es das Atemgift Ozon nicht wirksam bekämpfe. In diesem Sommer wurde laut Greenpeace an den offiziellen Meßstellen mehr als 1.500mal die Ozonkonzentration von 180 Mikrogramm je Kubikmeter Luft überschritten. Die Weltgesundheitsorganisation WHO stuft bereits eine Überschreitung von 120 Mikrogramm als gesundheitsgefährdend für Kinder ein.
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