: Mundraub
Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD) hat sich dafür eingesetzt, einen dem Mundraub ähnlichen Tatbestand wieder in das Strafgesetzbuch einzuführen. Dieser Straftatbestand sollte bei Tätern wie psychisch Kranken, Gelegenheitsdieben und Armen angewendet werden. Mundraub war bis 1974 als Übertretung geahndet worden. Eine Verurteilung erschien in keinem Strafregister. Seit Abschaffung des Straftatbestandes wird Mundraub als Diebstahl gewertet.ADN
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