: Kohle schafft Recht
■ Brandenburgs Regierung will Gemeinde Horno per Gesetz auflösen
Potsdam (dpa) – Brandenburgs Landesregierung will die Gemeinde Horno (Landkreis Spree- Neiße) per Gesetz auflösen und an einem neuen Standort ansiedeln, um die Braunkohleförderung in der Niederlausitz zu sichern. Eine einvernehmliche Lösung sei aber nicht zu erwarten, sagte Umweltstaatssekretär Rainer Speer am Mittwoch zu den vom Kabinett beschlossenen Eckpunkten für ein Braunkohlegrundlagengesetz. Die Gemeinde Horno hat bereits eine erneute Verfassungsklage angekündigt.
Im Juni hatte das Landesverfassungsgericht nach Klage der HornoerInnen die Rechtsverordnung zum „Braunkohleplan Tagebau Jänschwalde“ aufgehoben, der die Abbaggerung vorsah. Das Gericht hatte zudem ein Landesgesetz zur rechtlichen Auflösung des Dorfes vorgeschrieben.
Nach bisherigen Plänen soll Horno bis zum Jahr 2002 dem Tagebau Jänschwalde weichen. Das Dorf hatte bereits zu DDR-Zeiten Widerstand gegen eine geplante Abbaggerung geleistet. Während die PDS der Umsiedlung widerspricht, erklären Brandenburgs SPD-Regierung und CDU-Opposition die Kohleförderung für unverzichtbar. Auch das Gebiet der Gemeinde Horno werde für den Fortbestand des Energiekomplexes mit einem Wert von etwa zehn Millliarden Mark und 10.000 direkt und indirekt davon abhängenden Arbeitsplätzen gebraucht. Laut Ministerium soll das Gesetz im April im Landtag beraten werden. Bis 1998 solle Horno rechtlich aufgelöst und einem neuen Gebiet zugeordnet sein.
Derzeit würden 13 Standorte für ein mögliches Neu-Horno im näheren Umkreis der Gemeinde geprüft, sagte Speer. Die Prüfung soll laut Speer im Januar abgeschlossen werden. Die Kosten für die Umsiedlung müsse der Bergbau tragen. Soziale Belange der etwa 370 Einwohner müßten auch am neuen Standort sichergestellt werden. Es sei vorstellbar, die Dorfkirche abzutragen und an einem neuen Platz wieder aufzubauen.
„Niemand wird sich verschlechtern“, versprach Umweltstaatssekretär Speer.
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