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Labour und die Frauen

■ Britisches Gericht: Reine Frauenlisten der Partei sind „diskriminierend“

Dublin (taz) – „Geistreich aber trügerisch“ – so nannte Richter John Prophet (kein Künstlername) die Methode der britischen Labour Party, mit der sie den Anteil der Kandidatinnen für die nächsten Parlamentswahlen erhöhen wollte. Zu diesem Zweck hatte Labour auch einige reine Frauenlisten aufgestellt. Das sei Diskriminierung und daher verboten, befand das Gericht. Die vierzehn noch bestehenden Frauenlisten müssen auch für Männer geöffnet werden.

Eine Parteisprecherin glaubte jedoch, daß die Wahl von 34 Kandidatinnen, die auf Basis solcher Listen bereits durchgeführt worden ist, rechtmäßig sei. Das bestreitet Peter Jepson vehement. Der 45jährige Jura-Dozent war ebenso wie Roger Dyas-Elliott der Quote zum Opfer gefallen und hatte deshalb die Klage vor dem Arbeitsgericht in Leeds eingereicht. Die Partei hatte diese Praxis erst 1993 eingeführt, um die Zahl der Frauen im Unterhaus zu erhöhen. Bisher sind nur 38 von 270 Labour-Sitzen mit Frauen besetzt. Die Regelung sah vor, in der Hälfte aller neu zu besetzenden Wahlkreise Frauen aufzustellen. „Ein lobenswertes Motiv“, bescheinigte Richter Prophet, „aber das spielt in diesem Fall keine Rolle.“ Labour will die schriftliche Urteilsbegründung am 25. Januar abwarten, bevor man über die Berufung entscheidet. Das Berufungsverfahren könnte sich bis Februar 1997 hinziehen – drei Monate vor dem letztmöglichen Termin für die Parlamentswahlen.

Der Tory-Vizevorsitzende Michael Trend sagte: „Endlich ist Labours zum Himmel schreiender Sexismus, gepaart mit politischer Korrektheit, von einem Arbeitsgericht zurückgewiesen worden.“ Die Tories haben allerdings keinen Grund zur Schadenfreude: Unter den 40 KandidatInnen, die sie bisher für die aussichtsreichsten Wahlkreise ausgesucht haben, sind nur drei Frauen. Ein klarer Fall von „indirekter Diskriminierung“, meinten Rechtsexperten gestern. Ralf Sotscheck

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