Geschützter Marktwert

■ EU: Blaukehlchen in Altenwerder weiter schutzlos, aber nicht die Hafenmieten

Europa ist nicht mit Altenwerder: Das von der Hafenerweiterung bedrohte, 235 Hektar große Biotop wird wohl nicht, wie erhofft, von der „Flora-Fauna-Habitat“-Richtlinie (FFH), dem seit 1992 umfassendsten Naturschutzinstrument der EU, vor Container-Terminals gerettet werden. Diese bedauerliche Nachricht übermittelte jetzt die Europäische Kommission dem Hamburger Naturschutzbund (Nabu) und der GAL-Fraktion der Bürgerschaft:

„Dieser Artikel (der FFH, d. Red.) ist nach den Unterlagen, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, nicht einschlägig, da keine in Anhang IV der Richtlinie aufgeführten Arten betroffen sind“, heißt es in dem Schreiben aus Brüssel. Im vergangenen Dezember hatten GAL und Nabu in der Umweltverträglichkeitsstudie zu Altenwerder zahlreiche Tier- und Pflanzenarten aufgelistet gefunden, die angeblich unter die prioritären Arten der FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie fielen, darunter das Blaukehlchen und der Schierlings-Wasserfenchel.

Ob deren Lebensraum durch die Hafenerweiterung beeinträchtigt werden dürfe, baten sie die Brüsseler Experten zu klären.

Die stellen in ihrem abschlägigen Bescheid auch klar, daß ein Gebiet „grundsätzlich erst dann unter die Schutzbestimmungen der FFH-Richtlinie (fällt), wenn es in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen ist“. Diese Liste müsse spätestens im Juni 1998 erstellt sein. Bisher habe die Kommission aber damit nicht anfangen können, „da die dafür erforderlichen nationalen Listen noch nicht vollständig vorliegen“. Das bedeute aber nicht, daß in der Übergangszeit „wichtige Gebiete schutzlos“ seien. Nur Altenwerders Landschaft gehört nach Einschätzung der EU-Kommission offenbar nicht dazu.

Für die GAL kein Grund, Trübsinn zu blasen: „Die EU hat kürzlich ebenso eindeutig klargestellt, daß die Vermietung von Hafenflächen unter Marktwert gegen das Beihilfeverbot verstößt“, ist GAL-Wirtschaftsreferent Detlev Grube fest entschlossen nachzuweisen, was dieser „Marktwert“ sei und daß die Wirtschaftsbehörde ihn nicht respektiere.

Heike Haarhoff