: Erster Schuldspruch im Polizeiskandal
Das erste Urteil im Hamburger Polizeiskandal ist gefällt: Zu 9000 Mark Geldstrafe wegen Körperverletzung im Amt wurde gestern der Polizist Joachim L. verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der 33jährige einen Afrikaner in der Wache 11 mit Desinfektions-spray mißhandelte (taz berichtete).
Ausschlaggebend war für Richterin Gudrun Stöhr die Aussage des Kronzeugen Uwe Chrobok, der zur Tatzeit, im Sommer 1992, als Verwahrbuchführer im Kirchenallee-Revier tätig war. Er hatte den Täter mit einer Spraydose in der Hand und einen entkleideten Schwarzen, dessen Haut feucht glänzte, im Vorraum der Sammelzelle gesehen. Die Verteidigung wollte glaubhaft machen, daß dem Opfer Angstschweiß ausgebrochen war. Später, nach dem Rücktritt des Innensenators Hackmann im September 1994, sagte L. zu Chrobok: „Wenn das mit den Spraydosen rauskommt, müssen wir uns warm anziehen“. Das Gericht wertete dies als Schuldeingeständnis.
Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Monate auf Bewährung, der Verteidiger Freispruch gefordert. Dem ersten verurteilten Polizeibeamten nach Innensenator Hackmanns Rücktritt droht nun auch ein Disziplinarverfahren; eine dienstliche Abstrafung kann von einem Verweis über Gehaltseinbußen bis zur Degradierung oder gar Entfernung aus dem Dienst reichen. sim
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