V-Mann Steinmetz erhielt freies Geleit

■ Nach seiner Vernehmung durfte der Beschuldigte wieder untertauchen

Berlin (taz) – Geheimnisvolle Befragung eines Untergetauchten: Lapidar und schriftlich teilte die Karlsruher Bundesanwaltschaft gestern mit, daß der frühere V-Mann Klaus Steinmetz im Beisein eines Rechtsanwaltes von ihr, einem Ermittlungsrichter und von Verfassungschützern an einem geheimen Ort vernommen worden sei. Kurios: Denn Steinmetz, den die Bundesanwaltschaft einer Beteilung am Sprengstoffanschlag der RAF auf den Gefängnisneubau in Weiterstadt verdächtigt, wird mit Haftbefehl gesucht.

Aus der Karlsruher Erklärung geht hervor, daß dem Gesuchten für das Treffen sicheres Geleit gewährt wurde. Bei der Vernehmung, heißt es weiter, hätten sich „wiederum keinerlei Hinweise darauf (ergeben), daß der Beschuldigte staatliche Stellen auf den beabsichtigten Sprengstoffanschlag auf die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt vor dem 27. März 1993 hingewiesen hat. Kurios auch dies: Der Haftbefehl wurde wegen des Verdacht einer Beteiligung, nicht wegen einer möglichen Nichtanzeige ausgestellt.

Inhaltlich gab es keine Erklärung. Es hieß nur: „Im Interesse ungestörter Ermittlungen und im Interesse der Sicherheit des Beschuldigten, für die staatliche Stellen trotz des Haftbefehls nach wie vor zu sorgen haben, (könne) keine Auskunft gegeben werden.“

Steinmetz war nach dem katastrophalen Polizeieinsatz in Bad Kleinen im Juni 1993 als V-Mann des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes enttarnt und anschließend vom Bundesamt für Verfassungsschutz mit einer neuen Identität ausgestattet worden.

Der Ermittlungsrichter nutzte den Paragraph 295 der Strafprozeßordnung. Danach kann ein Gericht einem abwesenden Beschuldigten sicheres Geleit erteilen, wenn dies dem Interesse der weiteren Sachaufklärung dient. Steinmetz wurde nach dem Ende der Vernehmung an seinen unbekannten Aufenthaltsort entlassen. Der Haftbefehl besteht trotzdem. Wolfgang Gast