: Polizeitrick am Rande der Legalität
■ Scharfe Kritik vom Hauptrichterrat an der Polizei
Richter haben gestern die von der Polizei, der CDU und der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe am richterlichen Bereitschaftsdienst zurückgewiesen. Der stellvertretende Vorsitzende des Hauptrichterrates, Hans-Joachim Baars, sagte auf einer Pressekonferenz, daß die Polizei „mit einem Trick am Rande der Legalität“ versucht habe, einen Ausländer in Haft zu nehmen. Der Hauptrichterrat ist das höchste Vertretungsorgan der Berliner Richterschaft.
Hintergrund ist die Freilassung eines Rumänen am 12. Mai, nachdem ein Richter Dienstschluß gemacht hatte. Nach Polizeiangaben handelte es sich bei dem Mann ohne gültige Aufenthaltspapiere um ein mutmaßliches Mitglied einer Einbrecherbande. Ein Verdacht, den die Beamten nicht innerhalb von 48 Stunden – länger darf niemand ohne richterliche Entscheidung festgehalten werden – bestätigen konnten.
Die Richter warfen der Polizei vor, sie habe wegen „erheblicher Beweisschwierigkeiten mißbräuchlich“ versucht, über die Abschiebehaft Zeit zu schinden. Vorher hatte die Kripo vergeblich versucht, einen Haftbefehl beim Strafgericht zu erwirken. Der Hauptrichterrat wies den Vorwurf zurück, man habe einen „Schwerkriminellen“ laufenlassen müssen, weil kein Haftrichter zu erreichen gewesen sei. Der zuständige Richter sei bis Mitternacht in Bereitschaft gewesen, so wie es im letzten Jahr mit der Innen- und Justizverwaltung abgestimmt worden sei.
Heute soll es ein Gespräch mit Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit geben. Die SPD- Politikern, die ebenfalls den Haftrichter kritisiert hatte, will die Dienstzeiten der Bereitschaftsrichter verlängern lassen. Nach Ansicht der Richter ist das „unnötig“. wahn
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