: Asylrecht ad absurdum führen
■ Pro-Asyl: Gefolterter Algerier soll abgeschoben werden
Frankfurt/Main (epd) – Die Flüchtlingshilfsaktion Pro Asyl hat die drohende Abschiebung eines 26jährigen algerischen Asylbewerbers kritisiert. Ein ärztliches Attest bestätigt, daß er in seiner Heimat gefoltert worden war, erklärte die Organisation am Freitag in Frankfurt am Main. Sie warf dem Frankfurter Verwaltungsgericht vor, es habe mit „gnadenloser Systematik“ dem Gefolterten, der sich nach einem Zusammenbruch in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses befinde, den Abschiebungsschutz verweigert. Die Organisation unterstützt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Abschiebung. Nach Angaben von Pro Asyl läßt ein ärztliches Attest „keinen Zweifel“ daran, daß der Algerier gefoltert wurde. Das Verwaltungsgericht habe es jedoch abgelehnt, einen Zusammenhang herzustellen zwischen den diagnostizierten „posttraumatischen Streßstörungen“ des Asylbewerbers und dem Vorgehen der algerischen Sicherheitsbehörden. Pro Asyl appellierte an das Bundesverfassungsgericht, „die Notbremse zu ziehen“. Bei einer Abschiebung vom Frankfurter Flughafen werde das Asylrecht „ad absurdum“ geführt.
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