■ Scheinehe
: Abschiebung droht

Koblenz (dpa) – Eine Aufenthaltserlaubnis für einen Ausländer darf mit sofortiger Wirkung widerrufen werden, wenn er sie nur auf Grund einer Scheinehe mit einer Deutschen bekommen hat. Die Erlaubnis sei durch arglistige Täuschung „erwirkt“ worden (OVG Koblenz (Az. 10 B 10137/96).