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Vier Jahre Haft für Aufstachelung zum Rassenhaß

■ Hamburger Gericht verurteilt US-Neonazi Lauck. Staatsanwalt forderte fünf Jahre

Hamburg (taz) – Der US-Neonazi Gary Rex Lauck ist wegen Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhaß vom Hamburger Landgericht zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Lauck sei ein fanatischer Überzeugungstäter, der nach der Haft weitermachen werde, sagte der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer 27, Günter Bertram, in der Urteilsbegründung. Es sei zwar nicht zu beweisen gewesen, daß durch Laucks aufstachelnde Hetzschriften jemand körperlich zu Schaden gekommen sei, aber die Gefahr liege auf der Hand. Die eineinhalb Jahre Untersuchungshaft in Dänemark und Deutschland werden Lauck angerechnet. Laucks Anwalt Hans-Otto Sieg, der auf Freispruch für seinen Mandanten plädiert hatte, kündigte an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre gefordert. Der Gründer und Repräsentant der NSDAP/AO verschickte seit Anfang der siebziger Jahre Propagandamaterial seiner Partei nach Deutschland. Diese Taten, so Bertram, seien aber verjährt. So könne er Lauck nur das zur Last legen, was ihm für den Zeitraum zwischen April 1994 und seiner Verhaftung in Dänemark im März 1995 nachzuweisen sei: Sechs Ausgaben vom NS-Kampfruf seien in der Zeit erschienen, außerdem habe der Zoll 115 Postsendungen mit Propagandamaterial der NSDAP/AO angehalten.

Bei seinem Plädoyer hatte Laucks Verteidiger sich darauf berufen, daß das Verfahren an sich nicht zulässig sei. Ein deutsches Gericht könne einen Ausländer nicht für etwas aburteilen, was dieser in den USA getan habe. Das Hamburger Landgericht sah das anders: Wenn neonazistisches Material nach Deutschland geschickt werde, dann werde innerhalb der BRD zum Rassenhaß aufgestachelt.

Bertram betonte in seiner Urteilsbegründung, daß es sich um ein rein juristisches Verfahren und nicht um einen politischen Prozeß gehandelt habe. Dennoch versuchte er Laucks politische Bedeutung einzuschätzen. Während dieser sich stets „aufgeplustert“ habe, sei zweifelhaft, ob er in den USA überhaupt ernst genommen werde, gab Bertram zu bedenken. Auch dürfe nicht unbeachtet bleiben, daß Lauck „mit Worten“ gehandelt habe – ein Argument, nicht die Höchststrafe von fünf Jahren zu verhängen. Denn dadurch wäre der Graben zu „blutigen Taten“ der Neonazis eingeebnet worden. Paula Berrit

Seiten 10 und 11

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