■ Gut zu wissen
: Der Weg zum Volksentscheid

Die bremische Verfassung sieht ein dreistufiges Verfahren bis zum Volksentscheid vor.

Erste Stufe: Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens.

Dafür sind mindestens 5.000 Unterschriften von Bremer Stimmberechtigten nötig. Die Entscheidung liegt beim Senat, der innerhalb von 2 Monaten über den Antrag entscheidet. Wird der Antrag dort abgelehnt, entscheidet der Staatsgerichthof. Wird der Antrag angenommen, kommt es zur zweiten Stufe: Volksbegehren.

Das erfordert die Zustimmung von mindestens 10 Prozent aller wahlberechtigten BürgerInnen. Die Prüfung erfolgt durch die Gemeindebehörden. Sind genug Unterschriften geleistet, entscheidet die Bürgerschaft. Nimmt diese das Gesetz nicht innerhalb von zwei Monaten an, so gilt das als Ablehnung. Dann kommt es zur drtitten Stufe: Volksentscheid.

Spätestens 4 Monate nach der Ablehnung durch die Bürgerschaft muß der Volksentscheid an einem Sonntag stattfinden. Ausrichter ist das Land. Die Bürger werden schriftlich vom Volksentscheid unterrichtet. Er ist erfolgreich, wenn die Wahlbeteiligung bei mindestens 50 Prozent liegt und eine Mehrheit zugestimmt hat.

Von der Einreichung des Zulassungsantrages bis zum Volksentscheid vergeht ungefähr 1 Jahr. bum