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Gericht segnet Castorlager ab

■ BI ruft zu Demo am Wochenende auf

Hannover (taz) – Kurz und abschlägig hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gestern die Klage dreier Anwohner gegen das Gorlebener Castorlager beschieden. Nun geht der Rechtsstreit um die „Aufbewahrungsgenehmigung für Kernbrennstoffe“ in die nächste Runde: Für die Anwohner des Lagers, einen Elbfischer, einen Taxifahrer und einen Großgrund- und Waldbesitzer, kündigte Rechtsanwalt Nikolaus Piontek Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht an. Das OVG hatte zuvor „die Überzeugung gewonnen“, daß die Zwischenlagergenehmigung „nicht an Mängeln leidet“, durch die die Kläger in ihren Rechten verletzt sind. Es war das erste Gerichtsverfahren, das in der Hauptsache über das Lager entschied.

Aus Protest gegen das gestrige Urteil will die BI Lüchow-Dannenberg am kommenden Samstag die Castor-Transportstrecke mit über 1.000 AKW-GegnerInnen dicht machen. Das Urteil stelle die AKW- Betreiber laut BI-Sprecher Ehmke nun von der Pflicht frei, Castorbehälter, die im Zwischenlager undicht werden, in ihre Kraftwerke zurückzunehmen. Damit solle das Castorlager zur Endstation für defekte radioaktive Mülltonnen werden, sagte der BI-Sprecher.

Nach Ansicht der niedersächsischen Grünen-Abgeordneten Rebecca Harms hat das Urteil ein oberirdisches Langzeitlager für hochradioaktiven Müll abgesegnet. Die Frage, wohin der heute eingelagerte Müll in 40 Jahren gebracht werden soll, habe der 7. Senat wieder einmal ausgeklammert. ü.o.

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