: High Noon in St.Georg
■ Privatkrieg zwischen Polizeibeamten und einem taxifahrenden Polizeikritiker
Sie führen seit Jahren einen Privatkrieg miteinander: Der Polizeihauptkommissar Bodo N. von der Hauptbahnhofwache 11 und der polizeikritische Taxifahrer Wilfried M. Die beiden Männer werfen sich gegenseitig vor, einander zu verfolgen, zu schikanieren und mit aggressiven Ausfällen zu bedrohen.
Möglicher Hintergrund der Fehde: Wilfried M. hatte im Rahmen des Polizeiskandals gegen Bodo N. und andere Beamte der Kirchenallee-Wache ausgesagt. Da der Taxifahrer es sich zur Profession gemacht hat, Beamte der Wache 11 bei ihren Einsätzen zu beobachten und vermeintliche Übergriffe öffentlich zu machen, gilt er in Polizeikreisen als „notorischer Nörgler“.
Der Showdown des Duells zwischen Kritiker und Kommissar scheint nun unmittelbar bevorzustehen: Während Wilfried M. gegen den Beamten vor wenigen Tagen Strafanzeige erstattete, will Bodo N. dem Taxifahrer seinen „Lappen“ und damit die Existenzgrundlage entziehen. High Noon in St. Georg.
In der Begründung der Strafanzeige, die inzwischen der Dienststelle Interne Ermittlungen (DIE) vorliegt, wirf M.s Anwalt dem Beamten vor, seinen Mandanten „mit willkürlichen Schikanen“ zu tyrannisieren. So soll der Polizeibeamte bei einer Personalienüberprüfung Wilfried M. „ohne nachvollziehbaren Grund“ zweimal „zu Boden geworfen“ und anschließend „getreten“ haben. Zudem soll er den 39jährigen mehrfach verbal bedroht haben. Schon mehrfach stellte Wilfried M. Strafanzeige gegen seinen meistgehaßten Freund und Helfer, von dem er sich seit anderthalb Jahren schikaniert fühlt. Die Ermittlungen aber wurden stets eingestellt oder gar nicht erst richtig aufgenommen.
Auch der Polizeibeamte schießt scharf gegen seinen Widersacher: So beantragte er, dem Taxichauffeur den Führerschein abzunehmen. Wilfried M. würde „die Straßenverkehrsordnung permanent mißachten“ und bei Verkehrskontrollen eine „bedrohliche Körperhaltung einnehmen“. Deshalb sei er, befand der Polizeihauptkommissar, „zum Führen von Kraftfahrzeugen wegen charakterlicher Mängel ungeeignet“.
Marco Carini
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