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Staatsanwalt verdächtigt Nölle-Ressort

■ Wie kam Rechnungshofbericht an die Presse? / Finanzsenator soll Ermittlungen erlauben

Im direkten Umfeld von Finanzsenator Ulrich Nölle (CDU) soll die undichte Stelle sein, aus der der vertrauliche Bericht des Rechnungshofes über die unrechtmäßige Haushaltsführung im Bildungsressort an die Presse weitergegeben worden ist. Davon jedenfalls geht die Bremer Staatsanwaltschaft aus. Im Zuge der Ermittlungen hatte sie am 20. August vier Bremer Redaktionen und drei Privatwohnungen von Journalisten durchsucht. Am Freitag hat nun Justizsenator Henning Scherf seinen Kollegen Nölle aufgefordert, der Staatsanwalt eine Ermächtigung für Ermittlungen innerhalb des Finanzressorts zu erteilen. Das wurde gestern bekannt. Eine solche Ermächtigung der obersten Landesbehörde ist immer dann erforderlich, wenn in der Verwaltung wegen eines Verstoßes gegen das Dienstgeheimnis ermittelt werden soll.

Wie Nölle auf die Anfrage reagiert, ist seine freie Entscheidung. Im Gesetz sind keine Kriterien genannt, nach denen er seine Entscheidung zu fällen hätte. „Eine Frist haben wir nicht gesetzt, aber wir haben ein beschleunigtes Verfahren empfohlen“, sagte die Sprecherin des Justizsenators, Gerda Lutzebäck gestern. Sollte der Finanzsenator die Ermächtigung verweigern, dann „muß das Ermittlungsverfahren wohl eingestellt werden“, so Lutzebäck.

Nölle selber ist gestern zu einer dreitägigen Reise mit der Finanzdeputation ins Saarland aufgebrochen. Sein Sprecher Thomas Diehl erklärte, Nölle wolle zunächst klären, „woher die Staatsanwaltschaft wissen will, daß sich die undichte Stelle in seinem Ressort befindet“. Darüber wolle er mit der Staatsanwaltschaft sprechen. „Weitere Erklärungen würden die Ermittlungen womöglich behindern“, sagte jedoch die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Kirsten Graalmann-Scheerer, gestern. Die Bitte um eine Ermächtigung sei „auf dem Dienstweg“ über Generalstaatsanwalt Janknecht und Justizsenator Scherf an Nölle gegangen, nun warte man auf die Antwort.

Nölle selber hat gestern gegenüber Radio Bremen erklärt, er wolle prüfen, ob die Staatsanwaltschaft rechtmäßig an ihre Information gekommen sei. Schließlich war die Medienrazzia von großen Teilen der Politik und Justiz – und auch vom Landesvorsitzenden der CDU, Bernd Neumann, als völlig unverhältnismäßig und als Verstoß gegen das grundgesetzlich geschützte Redaktionsgeheimnis gewertet worden.

Inzwischen hat der ehemalige Staatsrat im Bildungsressort, Reinhard Hoffmann, eine 100 Seiten lange Stellungnahme zu dem Bericht des Rechnungshofes abgegeben. Der will die Endfassung seiner Stellungnahme noch in diesem Monat fertigstellen. Bis dahin wird auch das Landgericht über die Beschwerde gegen die Medien-Durchsuchungen entschieden haben. Ase

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