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Pechsache Ausbildung

■ Teufelskreis Arbeitslosigkeit: Hamburg zahlt lieber Sozialhilfe als für Ausbildung

Antje Blumenthal konnte es erst gar nicht glauben: Eine alleinerziehende Mutter rief die CDU-Abgeordnete an und berichtete, sie könne ihren mühsam gefundenen Ausbildungsplatz nicht antreten, weil ihr dann die komplette Sozialhilfe gestrichen wird. Von der Ausbildungsvergütung – ein paar hundert Mark – könne sie sich und ihr Kind jedoch nicht durchbringen.

„Da versucht eine junge Frau mit Eigeninitiative aus der staatlichen Abhängigkeit herauszukommen“, so Sozialpolitikerin Blumenthal, und die Stadt legt ihr Steine in den Weg. Lieber zahlt das Sozialamt die volle Sozialhilfe, als das Azubi-Gehalt von der Stütze abzuziehen. „Obwohl das die Stadt weniger kosten würde.“ Denn es solle schließlich nur der Differenzbetrag gezahlt werden. Der Grund für die staatlich verhinderte Reintegration in den Arbeitsmarkt ist einfach: Für Azubis ist das Bafög da. Die Sozialhilfe sei „grundsätzlich nachrangig“, schreibt die Sozialbehörde auf Anfrage der CDU.

Als Ausnahme gilt nur ein „atypischer Lebenssachverhalt“, der vom „Normalfall deutlich abweicht“. Eine „allgemeine Härte reicht nicht aus“. Würde dieselbe alleinerziehende Frau eine nicht qualifizierende Arbeit mit geringem Verdienst finden, müßte das Sozialamt zusätzlich Beihilfe zum Lebensunterhalt bezahlen. Für eine Ausbildung aber, die die betreffende Person langfristig finanziell unabhängig und zur sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerin machen könnte, ist die Sozialbehörde nicht zuständig.

Die rechtliche Lücke, die hier für Menschen entsteht, die keine Studenten sind, aber auch keine jugendlichen Lehrlinge, die bei den Eltern wohnen, wird in Hamburg nicht geschlossen. Die entsprechende „fachliche Weisung“ schränkt die Härtefallregelung so stark ein, daß es in der Hansestadt de facto keine Härtefälle gibt.

Das will die CDU nun ändern, „damit sich Eigeninitiative lohnt“. Und bringt heute den Antrag „Ausbildung oder Sozialhilfe – Änderung der fachlichen Weisung DV §26 BSHG“ in die Bürgerschaft ein. Danach soll als Härtefall gelten und Sozialhilfe beziehen können, wer ansonsten keine Ausbildung machen könnte oder sie abbrechen müßte. Silke Mertins

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