: Studenten gehen nicht in die Knie
■ Nach Prozeßniederlage heißer Herbst angekündigt
Die Gebührenboykottierer wollen nicht aufgeben, obwohl das Verwaltungsgericht die Klagen von vier Studierenden gegen die Rückmeldegebühren gestern abgewiesen hat (siehe Seite 2). „Wir machen auf jeden Fall weiter“, sagte die Kunststudentin Stephanie Thunert. Es gebe neben den juristischen auch politische Möglichkeiten. Dazu zählte Thunert den Antrag der PDS, die Rückmeldegebühren auszusetzen. Dem Senat stehe „ein heißer Herbst“ bevor, kündigte die Studentin der Hochschule der Künste an.
Die GEW sieht durch das Urteil die Chancengleichheit beim Zugang zu den Hochschulen verletzt. GEW-Vorsitzende Brigitte Reich meinte, sie bleibe bei ihrer Einschätzung, daß das Land die Studierenden zur Sanierung des maroden Haushaltes mißbrauche. Anselm Lange, hochschulpolitischer Sprecher der Bündnisgrünen, will auch weiterhin alles versuchen, um Studiengebühren zu verhindern. Die GEW versicherte dazu ihre Unterstützung.
Stephanie Thunert stieß sich vor allem an der Begründung von Richter Ulrich Monjé, die Studierenden seien eine privilegierte Gruppe. Ein Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts in Höhe von 100 Mark je Semester überfordere sie nicht. Die Kunststudentin meinte, die Studierenden leisteten ihren Beitrag täglich, indem sie miserable Studienbedingungen erleiden müßten.
Die Initiative gegen Studiengebühren ruft die StudentInnen weiter auf, die erhöhte Rückmeldegebühr nicht zu entrichten. Notfalls sollten die Studierenden bis zur Exmatrikulation gehen. Greco Koukoulas von der Initiative verwies auf zwei weitere anhängige Musterklagen und die Berufung. Das Oberverwaltungsgericht werde die schweren juristischen Mängel des Urteils beseitigen.
Das Urteil verstoße ebenso wie die Rückmeldegebühren gegen den „Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“. Die Bundesrepublik gehört dem Pakt, der den Abbau jeglicher Gebühren vorsieht, seit 1966 an. Die boykottierenden Studierenden sind der Ansicht, daß der Pakt geltendes Recht sei. Er lasse die Erhebung neuer Gebühren nicht zu. Christian Füller
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