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Klage von Studenten abgewiesen

■ Studenteninitiative geht in Berufung, will aber auch mit politischen Mitteln gegen Rückmeldegebühr vorgehen

Erneut ist eine Klage gegen die neue Einschreibe- und Rückmeldegebühr von 100 Mark pro Semester an den Berliner Hochschulen abgewiesen worden. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts lehnte am Mittwoch die Klage eines Studenten der Freien Universität ab, ließ aber die Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu (VG 3 R 763.96). Die Klage ist eine von mehreren Musterklagen, die stellvertretend für insgesamt 2.500 Klagen verhandelt wurden.

Eine zweite Klage einer Studentin der Evangelischen Fachhochschule für Sozialarbeit wurde ausgesetzt. In der Vergangenheit hatten schon die 12. Kammer und das Oberverwaltungsgericht Klagen gegen die Verwaltungsgebühr zurückgewiesen.

Richter Hans-Peter Rueß sagte in der mündlichen Urteilsverkündung, die „Benutzungsgebühr“ von 100 Mark sei zwar vom Gesetzgeber nicht eindeutig definiert und begründet worden, doch komme ausreichend klar zum Ausdruck, daß es bei den 100 Mark bleiben solle.

Der Satz im Haushaltsstrukturgesetz, „es werden keine Studiengebühren erhoben“, sei allerdings kaum mehr als eine Absichtserklärung, die jederzeit umgestoßen werden könne. In der Debatte um Studiengebühren seien 1.000 Mark pro Semester im Gespräch, was sich deutlich von den 100 Mark Verwaltungsgebühr abheben würde. Die „Benutzungsgebühr“ sei deshalb noch keine „Studiengebühr“. Wie ein Sprecher der studentischen Initiative gegen Studiengebühren, Stefan Altenkamp, mitteilte, will man mit den Musterklagen in die Berufung gehen. Darüber hinaus wolle man im kommenden Wintersemester eher politisch als juristisch gegen die Studiengebühren vorgehen. Sollten 1.000 Mark Studiengebühren kommen, „haben wir einen heißen Herbst“, drohte er. Die Initiative ruft weiterhin dazu auf, die Zahlung der Rückmeldegebühr mindestens bis zum 31. Oktober zu verweigern.

Die Verwaltungsgebühr von 100 Mark pro Semester war von Senat und Abgeordnetenhaus als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung in Berlin eingeführt worden. Das Geld verbleibt bei den Hochschulen. Dafür wurde ihnen der Staatszuschuß in diesem Jahr um 12,5 Millionen Mark gekürzt. 1997 soll es doppelt so viel sein. dpa

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