: Spargesetz vor Kadi
■ Verfassungsgerichtshof prüft morgen die Einstellung von Studiengängen
Der Berliner Verfassungsgerichtshof wird morgen über die Verfassungsbeschwerden der drei Universitäten verhandeln, die sich gegen die Einstellung von Studiengängen richten. Die Hochschulen wenden sich damit gegen die Bestimmungen des Haushaltsstrukturgesetzes 1996, mit dem an der Freien Universität der Studiengang Zahnmedizin und an der Humboldt-Universität der Studiengang Pharmazie aufgehoben wurden. Der Senat hatte im März diesen Jahres die Streichung dieser Studiengänge beschlossen und die Reduzierung von insgesamt 130 Studienplätzen im Haushaltsstrukturgesetz festgeschrieben.
Zum gleichen Sachverhalt liegt dem Verfassungsgerichtshof ein Normenkontrollantrag von 63 Abgeordneten der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und PDS vor. Darin fordern die Parlamentarier, das vom Senat verabschiedete Haushaltsstrukturgesetz hinsichtlich der Einstellung der Studiengänge zu kontrollieren.
Dem Senat wird unter anderem vorgeworfen, unzulässig in die Freiheit von Lehre und Forschung eingegriffen und gegen das Recht auf freie Berufswahl verstoßen zu haben. Wie die unabhängigen Richter zu diesem Thema stehen, ist offen. Die Verhandlung findet erstmals im Plenarsaal des Kammergerichts in der Elßholzstraße in Schöneberg statt. Drei Tage später geht der Senat in Sparklausur, um den Haushaltsentwurf 1997 vorzubereiten. Daher ist Wissenschaftssenator Peter Radunski (CDU) besonders gespannt auf das Urteil. ADN/taz
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