: Gelungene Gesten
Evangelische Christen überlegen, auch Pärchen ohne Trauschein zu segnen
Von Christian Semler
Erstveröffentlichung in: Wochenpost Nr. 43/ 17.10.1996
Segnungen
“Oft äußert sich die Bitte nach einer Segenshandlung mit der Formulierung: ‚Ich möchte gern den Segen der Kirche.‘ Ich antworte in der Regel darauf: ‚Ich habe keinen anderen Segen als Sie, Ihre Freunde, Freundinnen und Verwandten. Und dieser Segen kann nicht nur in der Kirche, sondern auch an Orten alltäglichen Lebens ausgesprochen werden.‘“ Rainer Stuhlmann,» Trauung und Segnung«, in: Pastoraltheologie, Heft 9/1995. “Die Abhängigkeit des Menschen von Symbolen und Symbolsystemen ist derart groß, das sie über seine kreatürliche Lebensfähigkeit entscheiden.“
Clifford Geertz, „Religion als kulturelles System“, Frankfurt am Main, 1987.
Ende letzten Monats prallten im altehrwürdigen Harzstädtchen Goslar die Meinungen der zu einem Seminar versammelten evangelischen Christen hart aufeinander. Der Streit entzündete sich an einer Geste, die zur Alltagsroutine im Leben einer christlichen Gemeinde gehört: der Erteilung des Segens. Nicht die erhobenen bzw. auf den Köpfen der Frommen ruhenden Hände des Segnenden standen zur Debatte, sondern die Frage, wem und bei welchem Anlaß der Segen erteilt werden könne. Ist es wirklich eine gelungene Geste, so fragt sich der Kieler Theologieprofessor Reinhard Staats und so fragen wir uns mit ihm, wenn der Pfarrer einem in „nichtehelicher Lebensgemeinschaft“ verbundenen Paar den Segen für ihre Verbindung spendet? Reinhard Staats ist skeptisch; er fürchtet eine „Segensinflation“.
Der Glauben schwindet, die Rituale leben weiter.
Auf den ersten Blick scheint die Sorge des Gottesmannes nicht ganz unbegründet. Denn hinter den wenigen Exzentrikern, die zwar die kirchliche Trauung ablehnen, aber der kirchlichen Segnung ihrer Lebensgemeinschaft nicht entsagen wollen, lauert eine weit größere Gruppe: die der schwulen und lesbischen Paare. Für sie ist der Weg zum Standesamt versperrt und auch der Schritt zum Traualtar in der Regel vergeblich. So wollen viele, quasi im Vorgriff auf bessere Zeiten, ihren Bund wenigstens gesegnet wissen.
Was in Goslar verhandelt wurde, spiegelt ein allgemeines Problem wider, dem beide große Kirchen in Deutschland zunehmend ausgesetzt sind: Die Gewißheiten des Glaubens entschwinden, aber die Praktiken der „Volksfrömmigkeit“, die kirchlichen Rituale und Zeremonien, die die Zäsuren im Leben der Menschen begleiten, erweisen sich als äußerst zählebig. Während kaum noch einer der Kirchensteuer zahlenden Christen (vom Rest zu schweigen) an die Auferstehung und das Jüngste Gericht glaubt und die Sakramente außer Kurs geraten sind, während Kids anläßlich empirischer Befragungen munter von den sieben Geboten reden, während also die Entchristianisierung unserer Gesellschaft unaufhaltsam voranschreitet, erfreuen sich die „Kasualia“ genannten Kulthandlungen ungebrochener Beliebtheit. Jüngste Umfrageergebnisse belegen, daß auch der Kirche Fernstehende ihre Kinder taufen lassen, sie in den Konfirmationsunterricht schicken, die kirchliche Hochzeit feiern und daß selbst unter hartgesottenen Atheisten sich nicht wenige Inkonsequente finden, die darauf Wert legen, christlich beerdigt zu werden. Die christlichen Sozialforscher sprechen vom spirituellen Partyservice.
Der Pfarrer als Entertainer bei festlichen Anlässen. War‘s das? Anfang dieses Jahrhunderts entdeckte der französische Ethnologe van Gennep bei seinen Feldstudien die „Übergangsrituale“. Der Eintritt in die Welt der Erwachsenen, die Hochzeit und der Tod werden in Stammesgesellschaften mit Hilfe dieser Rituale gemeistert. Bei exogamen Hochzeiten etwa werden die erzürnten Stammesgeister besänftigt, die Ahnen gnädig gestimmt. Etwas von der bezwingenden Kraft dieser Feiern hat sich in die modernen Gesellschaften herübergerettet. Dieses „Etwas“ bewirkt, daß der individuelle Lebenszyklus als Bestandteil des kollektiven Lebens erfahren wird. Das Ritual dient der Entlastung des einzelnen. Er muß, wie der Theologe Dietrich Rössler schreibt, „in Krisensituationen seiner Lebensgeschichte eigene Formen der Bewältigung nicht entwickeln“. Wie stark die Bedürfnisse sind, die hier wirken, zeigt die ungebrochene Popularität der Jugendweihe in den „neuen Ländern“ oder die diversen Formen postchristlicher Beerdigungsfeiern.
Der Pfarrer als Entertainer für spirituellen Service
Demnach wäre die evangelische Kirche gut beraten, mit der Geste des Segnens großzügig zu verfahren, denn offensichtlich antwortet diese Geste auf ein gesellschaftliches Bedürfnis. Aber die evangelische Kirche ziert sich, speziell bei der Segnung unverheirateter Pärchen. Man fürchtet, die Bedeutung der Trauung und damit der Ehe könne herabgemindert werden. Eine solche Haltung ist zwar staatstragend und steht in Übereinstimmung mit gutbürgerlichen christlichen Konventionen. Aber sie hat so gut wie nichts mit dem evangelischen Glaubensbekenntnis zu tun. Denn für Dr. Martin Luther war die Ehe „ein äußerlich, weltlich Ding, wie Kleider und Speise, Haus und Hof, weltlicher Obrigkeit unterworfen“. Sie müsse daher, wie Luther in seiner Schrift „Von Ehesachen“ schreibt, „vor der Kirchentür“ geschlossen werden. Segnen kann Gott die Menschen, wie auch die Menschen Gott (im Sinne des Lobpreisens) segnen können. Auch von Mensch zu Mensch kann der Segen gespendet werden. Gegenstände zu segnen, zum Beispiel Kanonen, widerspricht allerdings dem, was Dr. Luther lehrte.
Also: Pärchen ohne Trauschein zu segnen ist im Sinne Luthers eine gelungene Geste. Weil jeder segnen kann, darf es auch der Pfarrer tun. Allerdings nicht mit allzuviel liturgischem Beiwerk, denn solche Praktiken würden den Segen in bedenkliche Nähe zum sakramentalen Verständnis der Ehe führen, also zur katholischen Ketzerei. Aber ist es nicht gerade das Brimborium, das wir so dringend brauchen?
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