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Weiter Geld für regenerative Energien

■ Freude über Urteil zur Stromeinspeisungsvergütung

Berlin (dpa/taz) – Als Sieg für die regenerativen Energien haben Verfechter der Solar- und Windenergie, der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke sowie die SPD das Karlsruher Urteil zur Verfassungsmäßigkeit des Stromeinspeisungsgesetzes bezeichnet. Wie in einer Teilauflage der taz bereits gestern berichtet, hatte der Bundesgerichtshof am Dienstag entschieden, daß die deutschen Stromkonzerne weiterhin eine erhöhte Vergütung für die Abnahme erneuerbarer Energien zahlen müssen – derzeit rund 17 Pfennig pro Kilowattstunde.

Die Betreiber zweier kleiner Wasserkraftwerke im Schwarzwald hatten sich damit gegen den regionalen Stromkonzern Kraftwerke Rheinfelden durchgesetzt, der die Zahlung der gesetzlich vorgeschriebenen höheren Vergütung über Monate verweigert hatte. Die Verunsicherung über die rechtliche Situation hatte in diesem Jahr zu einem deutlichen Einbruch bei Investitionen in regenerative Energien geführt.

Der Bundesgerichtshof habe mit seinem Urteil nun klar festgestellt, daß aus der regionalen Monopolstellung der Stromkonzerne eine besondere Verpflichtung für den verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen sowie für den Klima- und Umweltschutz resultiere, lobte der energiepolitische Sprecher der SPD, Dietmar Schütz. Es komme jetzt darauf an, die bewährten Strukturen des 1990 beschlossenen Stromeinspeisungsgesetzes in das neue Energiewirtschaftsgesetz zu überführen.

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