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Ankläger plädiert auf Geldstrafen

Im Prozeß gegen sieben Polizisten hat die Staatsanwaltschaft gestern vor dem Landgericht auf Bewährungsstrafen bis zu sieben Monaten oder Geldstrafen bis zu 7.800 Mark plädiert. Nach Überzeugung des Anklägers haben sich zwei der vom Dienst suspendierten Beamten einer Körperverletzung schuldig gemacht. Die übrigen, darunter ihr Gruppenführer, der als Vorgesetzter am härtesten zu bestrafen sei, seien der Strafvereitelung sowie teilweise des unbefugten Waffenbesitzes überführt. Die Verteidiger haben Freisprüche gefordert. Der Staatsanwalt stützte sein Plädoyer auf Aussagen eines Kollegen. Der Beamte will beobachtet haben, daß bei einem Einsatz 1994 Skinheads durch Schläge mißhandelt worden seien. Die Verteidigung bezweifelt die Glaubwürdigkeit des Zeugen entschieden. Aus Sicht des Staatsanwalts sind einige Angeklagte des unbefugten Besitzes von Würgehölzern und eines Schlagringmessers schuldig. Bei einer Durchsuchung von Dienstschränken in der Kreuzberger Direktion waren diese Waffen aufgetaucht. Die Angeklagten im Alter von 24 bis 35 Jahren haben die Vorwürfe zurückgewiesen. dpa

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