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Medienrazzia: Beschwerde abgelehnt

■ Landgericht: Durchsuchungen problematisch aber rechtens

Die Durchsuchung zahlreicher Bremer Medienredaktionen im August war rechtmäßig bedenklich, befand jetzt die 4. Strafkammer des Landgerichts. Dies gelte insbesondere, weil die Staatsanwaltschaft die Verhältnissmäßigkeit dieses Eingriffs in die Pressefreiheit nicht ausreichend abgewogen habe. Die Beschwerde von von Radio Bremen, Weser-Report und Weser-Kurier gegen die Razzia wies das Landgericht dennoch zurück. Begründung: Die Durchsuchungen und die Beschlagnahmung von Prüfberichten des Landesrechnungshofes sei bereits erledigt. Die Staatsanwaltschaft habe die beschlagnahmten Papiere sogar zurückgegeben.

In der Begründung verwies das Landgericht auf die allgemeine, vom Verfassungsgericht bestätigte Rechtssprechung. Danach sind Beschwerden gegen Durchsuchungen dann unzulässig, wenn sie – wie im Bremer Fall – zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung bereits erledigt sind. Damit bleibe Beschwerdeführern allerdings der Weg vors Verfassungsgericht offen. Den geht Axel Schuller vom Weser Kurier bereits. Aussicht auf Erfolg hätte die Beschwerde höchstens gehabt, wenn einem anordnenden Richter Willkür oder Ermessensfehler nachgewiesen werden könnten, so das Landgericht. Dies sei aber nicht der Fall. ede

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