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Die Krankenkassen bitten zur Kasse

■ Kabinett beschließt Neuordnungsgesetz für gesetzliche Krankenversicherungen

Bonn (dpa/taz) – Das Bundeskabinett hat gestern das zweite Neuordnungsgesetz für die gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Es ermöglicht den Kassen, bisherige Pflichtleistungen wie die häusliche Krankenpflege, Fahrkosten und Kuren in Kann-Leistungen umzuwandeln. Von den Versicherten werden unter anderem Sonderzahlungen für Heilmittel und – für die nächsten drei Jahre – jährlich 20 Mark für die Reparatur von Krankenhäusern verlangt. Außerdem sollen sie die Behandlungskosten bei Zahnärzten künftig selbst aushandeln. Mit dieser sogenannten dritten Stufe der Gesundheitsreform will die Koalition die Finanzen der Kassen sichern.

In einem wesentlichen Punkt jedoch distanzierte sich Gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) gestern von seinem eigenen Gesetzentwurf: Sollten die Kassen, heißt es in einer Protokollnotiz, die neue Gestaltungsfreiheit „als Mittel zur Risikoselektion oder gar zur Leistungsausgrenzung verstehen, wird dieser Ansatzpunkt der Gesundheitsreform überdacht und neu entschieden“. Er reagierte damit auf den breiten Widerstand gegen die befürchtete Streichung der häuslichen Pflege aus den Kassenleistungen. Reportage Seite 11

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