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Senat stoppt Sozialsenatorin

■ Volle Lohnfortzahlung für Hilfe-zur-Arbeit-Beschäftigte bleibt. Bezirke vom Hin und Her der Weisungen verärgert

Der Senat hält an einer einheitlichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für MitarbeiterInnen in Beschäftigungsmaßnahmen fest. Damit setzt die Koalition eine Direktive von Sozialsenatorin Beate Hübner (CDU) an die Bezirke außer Kraft, Hilfe-zur Arbeit-Beschäftigten bei Krankheit nur noch 80 Prozent zu zahlen oder Krankheitstage auf den Urlaub anzurechnen.

„Der Regierende Bürgermeister hat ausdrücklich festgestellt, daß wie bisher unter Vorbehalt 100 Prozent gezahlt werden“, bestätigte der stellvertretende Senatssprecher Eduard Heußen. Bis die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg eine Grundsatzentscheidung trifft, müssen die Bezirke deshalb den vollen Lohn auch für Hilfe- Zur-Arbeit-Beschäftigte auszahlen. Eine entsprechende neue Weisung von Hübner soll jetzt folgen.

In den Bezirken, die der Direktive von Hübner gefolgt waren – Schöneberg, Tiergarten und Charlottenburg –, hat die Entscheidung des Senats Verwirrung gestiftet. Bernd Krömer (CDU), Sozialstadtrat in Schöneberg, kündigte an, die alte Regelung rückgängig zu machen. Da die meisten der Betroffenen auf Urlaubstage verzichtet hätten, sei der Schaden schnell zu beheben. „Ich begrüße die Entscheidung, daß nicht mehr ein Personenkreis schlechter behandelt wird“, sagte Krömer, „es ist aber ärgerlich, wie die Bezirke auf die falsche Fährte gesetzt wurden.“ Auch der Tiergartener Sozialstadtrat Diethard Rauskolb (CDU) ärgerte sich über die widersprüchlichen Entscheidungen. Er geht weiter davon aus, daß die Kürzung der Lohnfortzahlung die rechtlich bindende Vorgabe sei. „Wir warten jetzt auf die weise Eingebung von der Senatsgesundheitsverwaltung“, kündigte er eine Prüfung an. „Ich bin wirklich gespannt, mit welcher Begründung der Senat einen Beschluß gegen die Bundesgesetzgebung gefaßt hat.“

In Charlottenburg geht Peter Laase, der zuständige Fachbeamte in der Bezirksverwaltung, von derselben Rechtsauffassung aus. „Ein Konflikt ist programmiert“, prophezeite er. Der Senatsbeschluß beendet zugleich den Konflikt zwischen Arbeitssenatorin Christine Bergmann (SPD) und Sozialsenatorin Beate Hübner. Im Gegensatz zu Hübner hatte Bergmann bisher den ABM-Beschäftigten mit dem Vorbehalt einer Entscheidung aus Nürnberg den vollen Lohn gezahlt. Das Hilfe-zur-Arbeit-Programm ist an die Regelungen der AB- Maßnahmen angelehnt.

Gabriele Lukas, Sprecherin von Beate Hübner, betonte gestern, daß sich angesichts des Vorbehalts gar nichts ändere: „Ob man jetzt kürzt oder nach einer Entscheidung aus Nürnberg Geld zurückfordert, macht doch keinen Unterschied.“ Barbara Junge

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