: Wirkungsvoller Konkurs bald auch für Private
Ab einer gewissen Schuldenhöhe hilft auch die beste Beratung nicht mehr, Kredite können nicht mehr bedient werden. Trotzdem bleiben sie nach derzeit gültigem Recht aber 30 Jahre bestehen, bis sie verjähren. Einzelne werden so nach finanziellen Fehlern lebenslang in der Schuldenfalle gehalten, jede freie Mark wird weggepfändet. Dem soll nun eine neue Insolvenzordnung abhelfen. Unternehmen konnten schon immer durch einen Konkurs ihre Schulden auf Null bringen. Nach drei Jahrzehnten Gegenwehr durch Wirtschaft und Banken hält nun auch ein Gedanke aus dem US-amerikanischen Recht in Deutschland Einzug: die Schuldenbefreiung für Privatleute. Ein Schuldner kann sich damit, grob gesagt, unter die Aufsicht des betreffenden Amtsgerichtes stellen und diesem sieben Jahre seinen gesamten Verdienst abliefern, der über dem gerichtlich festgestellten Existenzminimum liegt. Danach sind ihm seine Schulden erlassen. Das Gesetz dazu ist schon beschlossen, tritt jedoch erst im Januar 1999 in Kraft – dann müssen sich die Inkassounternehmen noch mehr beeilen beim Eintreiben. rem
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