: Verbotene Werbung
Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag der Techniker Krankenkasse dem Verband privater Krankenversicherungen (PKV) sittenwidrige und irreführende Werbung verboten. Moniert wurde unter anderem ein Vergleich, demzufolge die privaten gegenüber den gesetzlichen Kassen als „bessere Wahl“ dargestellt wurden, obwohl „der Vergleich auf irreführenden oder falschen Behauptungen“ beruhe. Verboten wurde auch die Darstellung vermeintlicher Vorteile der PKV gegenüber anderen Krankenversicherungen, derzufolge ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankversicherung bis zu 800 Mark zahlen müsse. Verschwiegen werde, daß sich daran der Arbeitgeber zur Hälfte beteilige. Verboten wurde zudem die Aussage, PKV-Versicherte erzielten innerhalb von 20 Jahren einen Beitragsvorteil von mehreren zehntausend Mark. alo
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