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Länder stoppen Stasi-Gesetz

■ Der Bundesrat ruft den Vermittlungsausschuß an

Bonn (dpa) – Der Bundesrat hat am Freitag gegen die Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes den Vermittlungsausschuß angerufen. Die vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung sieht eine Einschränkung der Auskunftspflichten der sogenannten Gauck-Behörde über frühere Stasi-Mitarbeit vor. So soll bei der Personenüberprüfung eine Auskunft unterbleiben, wenn die Stasi-Mitarbeit vor dem 1. Januar 1976 endültig beendet war. Ausnahmen sind nur bei schwerwiegenden Verfehlungen vorgesehen. Über bestimmte, als geringfügig eingestufte Arten der Stasi-Mitarbeit soll keine Auskunft erteilt werden.

Nach Ansicht der Ländervertretung besteht für eine Beschränkung der Auskunft kein sachlicher Grund. Die mit dem Entwurf geplante „Förderung des Rechtsfriedens“ werde gerade nicht erreicht. Vielmehr dürfte es den Opfern schwer zu vermitteln sein, daß die Täter mit der Gesetzesänderung letztlich entlastet werden. Die Thüringer Bundesratsministerin Christine Lieberknecht (CDU) warnte vor einer stillschweigenden Amnestie für diejenigen, die an den „menschenverachtenden Auswüchsen“ des DDR-Regimes beteiligt gewesen seien.

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