Etatentwurf für 1997 fertig

■ Wochen nach der Haushaltsklausur liegt der Gesetzestext des 97er Etats vor - als Kurzfassung. Neuverschuldung sinkt. 97 beginnt wie gehabt: mit Haushaltssperre

Der Haushaltsentwurf des Senats für das Jahr 1997 liegt vor. Keine vier Wochen vor Beginn des Haushaltsjahres kann das 42-Milliarden-Budget nun zusammen mit dem Haushaltsstrukturgesetz an das Abgeordnetenhaus überwiesen werden. Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD) betonte bei der Vorstellung des umkämpften Papiers, daß es die Konsolidierungspolitik des Senats weiter fortsetze.

Die Finanzsenatorin bezeichnete es als „politisch wichtig“, daß die Neuverschuldung bis 2000 um jährlich 650 Millionen Mark abgesenkt werde. Im 97er Etat sind, sofern das Abgeordnetenhaus zustimmt, 5,4 Milliarden Mark Nettokreditaufnahme eingestellt. Fast ebensoviel muß das Land durch Vermögensverkäufe erwirtschaften: 5,8 Milliarden. Den Etatentwurf ergänzt ein Haushaltsstrukturgesetz, das insgesamt 15 Landesgesetze ändert.

Der Presse wurde gestern lediglich eine zweiseitige Zusammenfassung des geplanten Haushaltsgesetzes überreicht. Dem Vernehmen nach ist der eigentliche Entwurf knapp 200 Seiten dick. Die Abgeordneten müssen es im Eilverfahren beraten, damit es im April beschlossen werden kann. Das Jahr 1997 beginnt haushaltstechnisch wie gehabt: mit einer „vorläufigen Haushaltswirtschaft“, die genauso wirkt wie die derzeit geltende Haushaltssperre. Das heißt, daß Neueinstellungen nicht vorgenommen werden.

Die Finanzsenatorin hob die im Haushaltsstrukturgesetz definierten Reformen an den Hochschulen hervor. Danach biete das Land den Unis erstmalig Verträge an, die die staatlichen Zuschüsse bis zum Jahr 2000 festschrieben. Die gekürzten Zuschüsse, sagte Fugmann-Heesing, zwängen die Hochschulen zu „strukturellen Veränderungen“. Dazu zählt, daß die Unis künftig ihre Zuschüsse auf der Grundlage eines Leistungsvergleichs erhalten. Mit dem Haushaltsstrukturgesetz wird laut Fugmann-Heesing auch die Berliner Verwaltungsreform vorangetrieben. Die bisherige Haushaltswirtschaft, die Kameralistik, solle demnach mit einem betriebswirtschaftlichen Berichtswesen (Kosten- und Leistungsrechnung) ergänzt werden.

Die Sozialhilfeleistungen sollen sich künftig weniger an den Gesetzen als am Kostendurchschnitt in anderen Bundesländern orientieren.

Das neue Haushaltsgesetz enthält Vorschriften, die weit über 97 hinausreichen. Damit will die Senatorin den Senat per Gesetz auf den Konsolidierungskurs verpflichten. Christian Füller