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Ab in die Psychiatrie?

■ Verteidiger plädiert im Ohlstedt-Prozeß

Im Prozeß gegen den mutmaßlichen Vergewaltiger von Ohlstedt vor dem Landgericht Hamburg hat die Verteidigung gestern in ihrem Plädoyer die Einweisung des Angeklagten in ein psychiatrisches Krankenhaus gefordert. Daran sollte eine Freiheitsstrafe anschließen, deren Höhe Verteidiger Thomas Bliwier in das Ermessen des Richters stellte.

Dem Rentner aus Jersbek (Kreis Stormarn) wird vorgeworfen, zwischen 1994 und 1995 zwei Mädchen von neun und elf Jahren brutal mißbraucht zu haben. Bereits 1992 soll er eine 15jährige zu vergewaltigen versucht haben. Das Mädchen konnte fliehen. Eine Sonderkommission der Kriminalpolizei kam dem 63jährigen im vergangenen Sommer nach mehr als einjährigen Ermittlungen per Zufall auf die Spur.

Der gelernte Schiffahrtskaufmann hatte die ihm zur Last gelegten drei Taten vor Gericht bestritten. Erst als die Beweislage wegen der Faserspuren und Blutanalysen immer erdrückender wurde, hatte der 63jährige gegenüber dem psychiatrischen Gutachter in zumindest einem Fall eingeräumt, daß es „wohl so gewesen sein“ müsse, er könne sich jedoch nicht mehr erinnern.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft wegen Geiselnahme, versuchten Mordes und diverser sexueller Vergehen gefordert. Das Urteil soll am 18. Dezember gesprochen werden. lno

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