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Steuer auf die Rente?

■ Finanzminister Waigel schließt nichts aus. VdK droht mit Verfassungsklage

München (AFP/AP) – Bundesfinanzminister Theo Waigel (CSU) hat gestern bestätigt, daß bei den Planungen für die große Steuerreform auch über eine stärkere Besteuerung der Renten nachgedacht wird. Entscheidungen darüber habe die von ihm geleitete Steuerreformkommission aber noch nicht getroffen, betonte Waigel nach Beratungen des CSU- Vorstands in München. Er versicherte zugleich, daß „der normale Rentner“ nicht von einer stärkeren Besteuerung betroffen sein werde. „Ganz klar“ sei, daß „bestimmte Transferleistungen ganz sicher nicht in die Besteuerung hineinkommen“. Der „normale Rentner“ habe „keine Nachteile zu erwarten“.

Am Wochenende hatte es geheißen, künftig sollten 50 bis 70 Prozent der Rente versteuert werden. Nach den Worten Waigels gehen diese Meldungen jedoch auf einen „Kollegen“ zurück, der selbst nicht der Steuerreformkommission angehöre. Das Gremium will sein Modell bis Januar fertigstellen. Gegen eine weitere Besteuerung der Renten will der Sozialverband VdK notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen, wie der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Ulrich Laschet, gestern ankündigte. Auch der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck und der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion, Julius Louven, lehnten eine Rentenbesteuerung ab.

Laschet betonte, die Rentner würden schon besteuert, und weitere Ausgaben seien aus Prinzip nicht zumutbar. Man werde nicht zulassen, daß die Rentner nach den steigenden Belastungen bei der Krankenversicherung „weiter geschröpft werden sollen“. Auch Beck lehnte eine Besteuerung der Renten ab. Der jetzige Plan laufe auf eine Doppelbesteuerung heraus. Der CDU-Politiker Louven sagte, solange die Beiträge zur Rentenversicherung aus besteuertem Einkommen geleistet würden, sei eine Besteuerung nicht zulässig. Daran könne nur gedacht werden, wenn im Zuge einer Neuregelung die Beitragslast steuerfrei werde.

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