Trockenes Urteil

■ Mieterin bleibt ohne fließend Wasser

Reinhild Pohl und ihre Tochter Janina müssen in ihrer Wohnung am Hellkamp 3 in Eimsbüttel die Freilegung „der Balkenlage im Bereich des Duschbades und des WC's dulden“, da der Fußboden angeblich völlig durchweicht ist. Das Hamburger Amtsgericht bestätigte gestern eine einstweilige Verfügung ihres Vermieters Kuno Hofmann, der der Krankenschwester zuvor einfach die Wasserzufuhr gekappt hatte (taz berichtete).

Da sich ihr Vermieter samt eines beauftragten Handwerkers schon einmal „mit körperlicher Gewalt“ zu ihrer Wohnung Eintritt verschafft habe, wollte Reinhild Pohl keine weiteren Visiten dulden. Zudem befürchtet sie, daß Hofmann die Gelegenheit nutzen werde, ihr Bad völlig unbenutzbar zu machen, um anschließend gegen ihren erklärten Willen eine Sanitärzone in einem heute als Abstellkammer genutzten Raum zu installieren.

Der Wirtschaftprüfer Kuno Hofmann hingegen bestreitet solch finstere Pläne genauso wie das gewaltsame Eindringen. Ihm gehe es nur darum, den einsturzgefährdeten Fußboden im Badezimmer zu sanieren. Die 42jährige Mieterin will nun innerhalb von vier Wochen Einspruch gegen die Verfügung des Amtsgerichtes einlegen. Solange aber wird sie weiter auf dem Trockenen sitzen: Da Hofmann die alten Wasserleitungen in einer Nacht- und Nebelaktion hatte entfernen lassen, „um Bewegung in die Sache“ zu bringen, fließt seit fast drei Wochen kein Tropfen mehr aus den Wasserhähnen der Eimsbüttler Altbauwohnung.

Marco Carini