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Im Sinne des Herrn?

■ Nordelbische Bischöfe wollen „wilden Ehen“ weiterhin Anerkennung versagen

Ihr Veto gegen die Anerkennung nichtehelicher Lebensgemeinschaften begründeten gestern die Bischöfe Karl Ludwig Kohlwage und Christian Knuth gegenüber der Nordelbischen Kirche in einer schriftlichen Stellungnahme. Durch die Anerkennung nichtehelicher Partnerschaften werde das lutherische Bekenntnis verletzt, erklärten sie.

In einem Beschluß zum Themenkomplex „Ehe, Familie und andere Lebensformen“ hatten sich die 140 Synodalen im März mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, „verbindlich und auf Dauer angelegte eheähnliche Partnerschaften als Lebensform anzuerkennen“. Dagegen hatten Kohlwage und Knuth ihr Veto eingelegt und die Hamburger Bischöfin Maria Jepsen überstimmt.

Die beiden Bischöfe gehen davon aus, daß das Wort „anerkennen“ in dem Beschluß der Synode im Sinne von Gleichstellung und Gleichwertigkeit gemeint sei. Dem sei zu widersprechen. „Auch Jesus“, so heißt es in der Stellungnahme, „hat bei seiner Aussage über die Ehe die öffentliche Bekräftigung vorausgesetzt.“ In seiner Kirche könnten deshalb nur solche Gemeinschaften von Mann und Frau Anerkennung finden, auf die das Wort Jesu anwendbar sei.

Daß man eheähnliche Partnerschaften diskriminiere, wenn man sie nicht anerkenne, sei falsch, behaupten die Bischöfe. „In der Praxis gibt es sogar sehr viel Toleranz, aber sie ist genau und deutlich zu unterscheiden von normativen Wertungen und Versuchen, die Ehe als maßgebliche Lebensform zu demontieren.“

Die Nordelbische Synode wird sich im Februar erneut mit dem Thema befassen. lno/taz

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