: Kündigung unwirksam
■ Kirche in Worpswede muß Diakon trotz erheblicher Vorwürfe wegen sexueller Belästigungen weiterbeschäftigen
Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers muß einen 53jährigen Diakon in der Kirchengemeinde Worpswede weiterbeschäftigen, obwohl ihm sexuelle Verfehlungen im Rahmen der Jugendarbeit angelastet werden. Das Arbeitsgericht in Verden war im November einer Klage des Diakons gegen seine fristlose Kündigung gefolgt. Das Urteil sei alleiun aus formalen und nicht aus inhaltlichen Gründen ergangen, kommentierte Heiko Janssen, Superintendent des Osterholzer Kirchenkreises.
Die Kirche wehrte sich nun gegen Vorwürfe, die nach dem Urteil in der Öffentlichkeit erhoben worden waren. Nach Darstellung Janssens seien die Fälle, die dem Diakon vorgeworfen worden waren, erst nach 20 Jahren bekannt geworden. Der Mann habe alle Verfehlungen eingeräumt. Daraufhin sei mit dem Diakon vereinbart worden, daß er Worpswede verlassen werde, sobald er eine neue Stelle gefunden habe. In den Abfindungsverhandlungen, so Janssen, habe der Diakon schließlich 1,3 Millionen Mark gefordert. Das habe die Kirche als Indiz gewertet, daß der Mann gar keine neue Stelle anstrebe. Die Landeskirche sei bereit, „nach den Richtlinien des Arbeitsrechts“ gut 100.000 Mark zu zahlen.
Obwohl dem Diakon neue Stellen angeboten worden seien, habe der Mann drei vereinbarte Termine verstreichen lassen, so Janssen. Erst als sich weitere Frauen gemeldet hätten, die angegeben haben, in früheren Jahren von dem Diakon belästigt worden zu sein, sei eine fristlose Kündigung ausgesprochen worden, gegen die der Diakon schließlich gerichtlich vorgegangen war.
Die Klage, so Janssen, habe nur deshalb Erfolg gehabt, weil die Kirche Fristen versäumt und die MitarbeiterInnenvertretung nicht informiert habe. Das Dienstverhältnis bestehe nun weiter, eine Versetzung des Diakons außerhalb des Kirchenkreises werde weiter angestrebt. Die Jugendarbeit werde nun von anderen Personen weitergeführt. epd
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