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Angeordnete Blutproben

■ Bundesrat: „Genetischer Fingerabdruck“ auch bei Verdacht

Bonn (afp/dpa) – Bei schweren Straftaten kann künftig die Überprüfung des „genetischen Fingerabdrucks“ von Verdächtigen angeordnet werden. Der Bundesrat stimmte gestern in Bonn einem entsprechenden Gesetz zu, das die Rahmenbedingungen für diese Analyse des in allen Körperzellen enthaltenen Genmaterials, der DNA, regelt.

Hinterläßt ein Straftäter am Tatort beispielsweise Haare oder Blutspuren, können die darin enthaltenen Geninformationen mit denen möglicher Verdächtiger verglichen werden. Nach dem neuen Gesetz kann nun ein Richter die Überprüfung von „genetischen Fingerabdrücken“ anordnen, nicht aber ein Staatsanwalt.

Vor allem die DNA-Analyse selbst war bislang noch nicht rechtlich geregelt, obwohl das Verfahren in Deutschland bereits angewandt wurde. In einem Mord- und Vergewaltigungsfall bei Tübingen hatte sich einer der verdächtigten Münchner Porschefahrer geweigert, eine Blutprobe abzugeben.

Die Reform des Beamtenrechts kann zum 1. Juli in Kraft treten. Nach dem Parlament billigte gestern auch der Bundesrat das Gesetzespaket, auf das sich Bund und Länder im Bonner Vermittlungsausschuß geeinigt hatten.

Die Dienstrechtsreform soll bei Besoldung und Aufstieg stärker das Leistungsprinzip zur Geltung bringen. Außerdem ist ein flexiblerer Personaleinsatz mit gleichzeitigen Einsparungen möglich. Den Ländern wird ein weitreichendes Gestaltungsrecht bei Teilzeitstellen für Beamte eingeräumt. So können Einstiegsämter für junge Bedienstete von vornherein auf Teilzeitbasis ausgeschrieben werden.

Für Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) ist das neue Gesetz die größte Reform des Beamtenrechts seit Jahrzehnten. Die Gewerkschaften haben dagegen kritisiert, die Chance für eine wirkliche Modernisierung der hergebrachten Strukturen des öffentlichen Dienstes sei erneut verpaßt worden.

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