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Die Bewag will dem Klima einheizen

■ Die Umweltverwaltung prüft die Aufhebung des Verbots von Stromheizungen. Grüne: Schlag gegen den Klimaschutz

Der Preis für die Zustimmung der Bewag zur Förderung regenerativer Ideen ist möglicherweise die Aufweichung der Berliner Linie beim Klimaschutz. Denn die Umweltverwaltung prüft momentan, ob das Verbot von Elektroheizungen aufgehoben werden soll. Einen entsprechenden Passus enthält der vor zwei Wochen von Umweltsenator Peter Strieder (SPD) und der Bewag unterzeichnete zwölfseitige Vertrag „Energie 2000“ im letzten Absatz: „Das Land Berlin prüft, ob das Verbot der Nachtspeicherheizungen und der Förderausschluß für elektrische Warmwasser-Durchlauferhitzer und elektrische Wärmepumpen aufgehoben werden kann.“ Bei „stetig sinkendem Raumwärmebedarf und steigendem Einsatz erneuerbarer Energien“ könnten die bislang verpönten Techniken „ökologisch und ökonomisch sinnvolle Ergänzungen sein“.

Das hat die Umweltverwaltung einmal ganz anders gesehen. Im Energiespargesetz von 1990 heißt es in Paragraph 22: „Der Neuanschluß von Nachtstromspeicherheizungen zur Erzeugung von Raumwärme ist unzulässig.“ Ausnahmen von dieser scharfen Regelung sind auf Einzelfälle begrenzt. Grund für das Verbot ist die schlechte Klimabilanz von Stromheizungen: Zwar entsteht vor Ort kein Kohlendioxid, doch in den Kraftwerken qualmt der Ofen umso mehr: Stromheizungen haben im Gegensatz zum Verfeuern von Kohle, Gas oder Öl einen wesentlich schlechteren Wirkungsgrad. „Wir prüfen eine mögliche Aufhebung, aber der Ausgang dieser Prüfung ist offen“, erklärte der Leiter der Energieleitstelle beim Umweltsenator, Klaus Müschen. Es gebe Berechnungen, nach denen der Einsatz von kleinen Stromheizungen in bestimmten Fällen wie etwa bei Niedrigenergiehäusern sinnvoll sein könne. Dazu solle nun ein externes Gutachten erstellt werden.

Intern heißt es, die Bewag habe bei den Verhandlungen zum Vertrag „Energie 2000“, der 40 Millionen Mark Förderung für regenerative Energien bis zum Jahr 2000 vorsieht, auf den Passus gedrängt, um ihren Stromabsatz zu sichern. Ursprünglich habe das Energieunternehmen nicht die Prüfung, sondern gleich die Aufhebung des Verbots verlangt. „Natürlich ist auch die jetzige Situation eine Aufweichung unserer Position“, heißt es aus der Umweltverwaltung.

Scharfe Kritik an der Regelung hat der bündnisgrüne Abgeordnete Hartwig Berger geübt. Was das Projekt „Energie 2000“ durch Förderung der Solarenergie an Klimaentlastung bringe, werde durch eine Wiederzulassung der Stromheizungen um ein Mehrfaches in die Luft geblasen. Hier zeige sich, so Berger, daß die Bewag immer noch dem alten Denken verhaftet sei, Gewinn durch mehr Absatz von Strom und nicht durch Energiesparen zu machen. Schließlich warf Berger dem Umweltsenator „Amtsanmaßung“ vor: „Die Gesetze macht und ändert das Parlament – nicht die Verwaltung.“ Bernhard Pötter

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