: Gericht kommt auch bei BSE vor Schlachthof
■ Bauern mit Schweizer Rindern klagen erfolgreich gegen Tötungs-Verordnung
Berlin (taz) – Rinder aus der Schweiz und Großbritannien stehen derzeit kurz vor dem Schlachtermesser. Im Land Brandenburg erhalten einige eine Gnadenfrist. Ende letzter Woche entschied ein Gericht in Cottbus, die Eilverordnung der Bundesregierung zum Abschlachten aller Rinder aus den beiden Staaten auszusetzen bis zu einer endgültigen Klärung ihrer Rechtmäßigkeit durch die Justiz. Gestern hat das Verwaltungsgericht in Potsdam das sofortige Schlachten ebenfalls gestoppt – bisher allerdings nur, weil die Richter noch Akten wälzen müssen. Die endgültige Entscheidung folgt in den nächsten Tagen.
Damit haben die Richter eine Rechtsposse erst einmal aufgehalten. Das Landwirtschaftsministerium in Potsdam hatte die sofortige Tötung trotz der gerichtlichen Widersprüche angeordnet. Selbst wenn die Bauern recht bekommen hätten, wären ihre Tiere längst beim Abdecker gewesen. Die Eilverordnung wurde erlassen, nachdem eine eventuell in Deutschland geborene Kuh mit dem eventuellen Namen Cindy auf einem Hof bei Höxter an BSE gestorben war.
„Wir leben seit eineinhalb Wochen im Ausnahmezustand“, so Kläger Claus-Uwe Erb vom Biohof Garlitz. Der Betrieb bei Rathenow im Osten Brandenburgs hält 30 Milchkühe der Rasse Braunvieh sowie deren Nachzucht – hellbraune Hornträger, wie sie Urlauber aus den Alpen kennen. 20 Kühe stammen aus Österreich, 10 aus der Schweiz. Und diese 10 sollten nach dem Willen des Landwirtschaftsministeriums sofort geschlachtet werden.
Die Bauern wehren sich, weil bisher noch kein Rind aus der Schweiz in Deutschland BSE hatte. Nur britische Rassen waren betroffen. Tiermehl haben die Brandenburger wie alle Biobauern noch nie verfüttert. „Daraus ergibt sich, daß das Risiko einer BSE- Erkrankung unserer Rinder nicht größer ist als das irgendeiner anderen deutschen Kuh“, so Erb.
Nicht nur Biobauern kritisieren das Schlachten. Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) zum Beipiel warnt, daß das Abschlachtprogramm „sowohl aus Gründen des Verbraucherschutzes als auch aus Seuchenbekämpfungssicht kontraproduktiv ist“, so ihr Agrarexperte Andreas Krug. Die britischen und Schweizer Rinder müßten samt Nachkommen unter Quarantäne gestellt werden und dann die eventuellen Krankheitsverläufe „wissenschaftlich begleitet“ werden. „Nur auf diese Weise können Erkenntnisse über die weiteren Infektionswege von BSE in Deutschland gesammelt werden“, meint Krug.
Die Entschädigung pro Kuh ist weit niedriger als der aktuelle Wert. „Genausowenig wird der Milchausfall mitgeschätzt oder daß wir mit unserem Betrieb die Herde gerade erst aufbauen“, so Erb. Reiner Metzger
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