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Mit Betriebsbesetzung auf du und du

Die eigenmächtige Besetzung eines Betriebs durch die ArbeitnehmerInnen gilt als die letzte Stufe des Protests gegen Stellenabbau oder Firmenschließung. „Grundsätzlich ist es rechtswidrig, die Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel aufzuheben“, erklärt der Hamburger Arbeitsrechtler Jens Gäbert. Anders als beim Streik riskieren BetriebsbesetzerInnen die fristlose Kündigung. Auch können sie später vom Sozialplan ausgeschlossen werden.

In der Praxis bleibt den Angestellten – wie im Hafenkrankenhaus oder der Bavaria-Brauerei – aber oft wegen der ausweglosen Situation politisch gar nichts anderes übrig, als ihren Betrieb zu besetzen. Die Erfahrung zeigt, daß Arbeitgeber es sich bei entsprechend hohem öffentlichen Druck und Unterstützung für die BesetzerInnen nicht leisten können und wollen, fristlose Kündigungen auszusprechen. In der Vergangenheit verhinderten Betriebsbesetzungen die Aufspaltung der Grone-Schule und auch der Pro Verbraucher + Handels GmbH. hh

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