: 10 Jahre Rumpfbeuge
■ Urteil zu Verletztenrente bei Rückenschäden
Erst nach zehn Jahren Schwerarbeit hat ein Geschädigter Anspruch auf eine Verletztenrente. Wer sich drei Jahre lang mit wirbelsäulenbelastender Arbeit abmüht, dagegen nicht. Zur Anerkennung als Berufskrankheit müssen Geschädigte grundsätzlich zehn Jahre „Heben oder Tragen schwerer Lasten oder langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung“ nachweisen. Das hat das Bremer Landessozialgericht in einem jetzt veröffentlichten Berufungsurteil entschieden. (Az: L2U 67/96)
Ein 50 Jahre alter Betreiber von zwei Imbißbetrieben hatte sein Rückenleiden auf die Arbeit zurückgeführt: Er habe drei Jahre lang von morgens bis abends schwere Bierfässer, Getränkekisten und große Fleischstücke gehoben und getragen und Teig sowie Pizzen geformt. Vor dieser Tätigkeit habe er keine besonderen Rückenprobleme gehabt. dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen