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Visum light für ausländische Kinder

■ Bremer Antwort auf Kindervisums-Pflicht: Dokument erfinden

„Ich stelle fest, daß Sie für ein Visum sind – nur in anderer Form“, faßte der Grüne Bürgerschaftsabgeordnete Arendt Hindriksen die gestrige Mehrheitsentscheidung im Parlamentarischen Ausschuß Ausländerangelegenheiten zusammen. Dieser hatte – gegen die Stimmen der Opposition – just eine Empfehlung an die Bürgerschaft abgegeben. Danach soll sich Bremen im Bundesrat für eine leichte Veränderung der vom Innenministerium erlassenen Verordnung zur Visumspflicht für ausländische Kinder einsetzen. Tendenz: „In Deutschland lebende Kinder und Jugendliche sollen im Verhältnis zu ihrem derzeitigen Aufenthaltsrecht nicht schlechter gestellt werden“.

Wie das in der Praxis geht, darüber werden sich künftig Verwaltungsleute die Köpfe zerbrechen. Klar ist nur, die rund 11.000 Kinder mit überwiegend türkischen, marokanischen, tunesischen oder (ex-) jugoslawischen Eltern „sollen nach erfolgreicher Integration jetzt nicht erstmals erleben müssen, daß sie Ausländer sind“. So bekräftigten die Ausschußmitglieder Barbara Wulff (SPD) und Jens Eckhoff (CDU) einträchtig ihren gemeinsamen neuen, „guten Willen, einen möglichst unbürokratischen Weg zu gehen.“ Aber: „Es muß ein Dokument geben, das den Familien einfach zugesandt wird, damit deren Status klar ist“, so Wulff.

Ob gutgemeintenWillensbekundungen aber ausreichen, ausländische Familien nicht schlechter zu stellen, ist nach Ansicht der Ausländerbeauftragten Dagmar Lill zweifelhaft – und „sollte vor einer politisch gewollten Kompromißlösung untersucht werden“. Dazu jedoch wird es vor der heutigen Bürgerschaftsdebatte kaum kommen, auch wenn Lills gestern vorgelegte Liste von Zweifelsfällen lang ist. Sie betrifft vor allem Kinder, deren Eltern nicht beide in Deutschland leben, Sozialhilfe beziehen oder nicht über den vorgeschriebenen Wohnraum verfügen. Darüber, daß Kinder ohne Familie in Deutschland künftig visumspflichtig sein sollen, war die Mehrheit der PolitikerInnen gestern einig. ede

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