: Abhörprotokolle als Beweismittel verworfen
■ Lübecker Brandprozeß: Safwan Eid muß seine Haft-Mitschnitte nicht mehr fürchten
Lübeck/Berlin (dpa/taz) – Die Anklage im Lübecker Brandprozeß gegen Safwan Eid scheint endgültig jede Substanz verloren zu haben. Gestern wurde bekannt, daß die Protokolle abgehörter Gespräche Safwan Eids voraussichtlich nicht als Beweismittel im Verfahren verwendet werden dürfen.
Rolf Wilcken, Vorsitzender Richter der Lübecker Jugendstrafkammer, erklärte, seine Kammer habe Bedenken über die Zulässigkeit der Beweismittel. Während Eids sechsmonatiger Untersuchungshaft waren mit richterlicher Genehmigung Gespräche abgehört worden, die er mit Angehörigen in der Lübecker Justizvollzugsanstalt geführt hatte. Dabei soll Eid so gesprochen haben, als habe er den Brand gelegt. Sein Bruder soll darüber hinaus gesagt haben, alle Hausbewohner seien unter Kuratel gebracht worden. Safwan Eid berief sich später darauf, daß seine Äußerungen sinnwidrig übersetzt worden seien. Eid muß sich seit fünf Monaten vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, das Feuer in einem Lübecker Asylbewerberheim gelegt zu haben, bei dem am 18.1. 96 zehn Menschen getötet wurden. Die Staatsanwaltschaft sah gerade durch die Abhörprotokolle eine entscheidende Mitwirkung des Angeklagten an der Feuerkatastrophe als bewiesen an.
Weiter geklärt wurde gestern am 40. Verhandlungstag die Frage, wo der Brand ausgebrochen sein könnte. Ein Sachverständiger für Elektroanlagen hatte am Montag gesagt, die Schäden an den Elektroleitungen sprächen dafür, daß das Feuer im ersten Stock ausgebrochen sei – ein Hinweis darauf, daß das Feuer von einem Bewohner des Flüchtlingsheims gelegt worden sein könnte. Die Verteidigerinnen Gabriele Heinecke und Barbara Klawitter meinen im Gegenteil, daß das Feuer im Vorbau des Hauses begann und somit eine Brandstiftung von außen stattgefunden haben müsse. JaF
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