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Heizkostenrechnung senken

■ MieterInnen plädieren für Reduzierung der Fernwärmegebühr

Clemens Friedrich aus Friedrichshain hat die Nase voll. Seit Jahren bezahlt er zu hohe Heizkosten. „Die Rechnung muß sinken“, sagt er – und weiß auch schon, wie. Demnächst will Friedrich sich an die Verwaltungsgesellschaft seines Wohnhauses Finowstraße 8 wenden. Die Gesellschaft soll sich bei der Fernheizwerk Neukölln AG für die Reduzierung der Fernwärmekosten einsetzen.

Für jede Megawattstunde, die die fernwärmebetriebene Heizung liefert, bezahlt Friedrich rund 155 Mark. Wie eine Leserumfrage der taz ergab, liegt der Durchschnitt in Berlin jedoch bei 100 Mark. Der Mieter könnte für seine 84-Quadratmeter-Wohnung etwa 600 Mark im Jahr sparen. Die Fernwärmelieferanten der Stadt, darunter die Bewag als größter Anbieter, nehmen jährlich Millionen von Mark ein, die eigentlich den MieterInnen gehören.

Wahrscheinliche Ursache des überhöhten Fernwärmepreises: Das Ventil im Keller, das das städtische Wärmenetz mit der Hausheizung verbindet, ist zu weit geöffnet. Das Gebäude käme auch mit einer geringeren Anschlußleistung aus, um warm zu werden. Dann sänke auch die Grundgebühr, die für die saftige Heizkostenrechnung verantwortlich ist.

Friedrich will nun bei der Hausverwaltung Einsicht in den Vertrag mit dem Energieversorger nehmen, um die dort vereinbarte Anschlußleistung zu überprüfen. „Als Faustregel gilt: 100 Watt pro Quadratmeter Wohnfläche reichen aus“, erklärt Ulrich Kleemann, Energieberater des Mietervereins. Bei dem Haus in der Finowstraße mit seinen 2.500 Quadratmetern sollte die angeschlossene Leistung also 250 Kilowatt nicht wesentlich übersteigen. Stellt sich etwas anderes heraus, haben die MieterInnen die Ursache für ihre hohen Heizkostenrechnungen gefunden.

Dann können die BewohnerInnen bei der Hausverwaltung darauf drängen, daß der Vertrag mit dem Energieversorgungsunternehmen erneuert und die Grundgebühr reduziert wird. Stellen sich Hausbesitzer quer, helfen die Rechtsanwälte des Mietervereins.

Ein Recht auf Rückerstattung der überzahlten Grundgebühren für die vergangenen Jahre besteht zumindest nach Darstellung der Bewag nicht. Wird die Anschlußleistung allerdings vor der Kälteperiode reduziert, bekommen die MieterInnen einen Teil ihrer Grundgebühr rückwirkend zum Beginn des laufenden Abrechnungsjahres (immer 1.5.) zurück. Auch das kann schon einige hundert Mark ausmachen. Und für die Zukunft spart man auf jeden Fall. Hannes Koch

Infos: Mieterverein, Kleemann (Ostbezirke), Tel. 9253860; Schäfer (Westbezirke), Tel. 7734820

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