: Spätverkaufsstellen im Osten sind faktisch illegal
■ Spätverkäufern drohen Bußgelder, wenn sie weiter abends und sonntags öffnen
Eigentlich sollten die seit November geltenden neuen Ladenschlußzeiten den Handel liberalisieren und mehr Kundenfreundlichkeit garantieren. Doch für die traditionellen Spätverkaufsläden in Ostberlin bedeuten sie das Aus. Genehmigungen für eine Öffnung am Abend oder am Sonntag werden seit Jahresbeginn weder neu ausgestellt noch verlängert. Doch die Umsätze in diesen Zeiten bildeten bisher die wirtschaftliche Grundlage der kleinen Geschäfte.
„Wir hatten gerade zwei weitere Stellen beim Arbeitsamt ausgeschrieben“, berichtet Mathias Ganick, der einen Spätverkauf in der Schwedter Straße in Prenzlauer Berg betrieb. Doch nachdem in der letzten Woche das Gewerbeaufsichtsamt mit einer Ordnungsstrafe in Höhe von 1.000 Mark drohte, mußte Ganick nicht nur die Stellenausschreibung zurücknehmen. Noch sei unklar, ob der kleine Laden nicht ganz geschlossen werden muß. Ganick rechnet mit Umsatzeinbußen von 500.000 Mark pro Jahr.
Doch für Walter Weise, Referatsleiter für Arbeitsschutz in der Sozialverwaltung, sind die Spätverkäufe nur ein Randproblem. Schon zu Jahresbeginn habe es nur noch 19 offiziell genehmigte Spätverkäufe gegeben. Und auch diesen sei die Öffnung nur bis 20 Uhr genehmigt gewesen. So würde rein rechtlich für die Kleinhändler nur die Sonntagsöffnung wegfallen. Und nach 18 Uhr, meint Weise, sei in den Wohnbezirken doch eh nichts mehr los. Das sehen nicht nur die Spätverkäufer anders. Innerhalb weniger Tage unterzeichneten 500 Kunden in Ganicks Laden ein Protestschreiben gegen den neuen Ladenschluß.
Andere Abendhändler halten sich mit öffentlichen Stellungnahmen zurück. Denn die Gewerbeaufsicht verfügt nicht über das Personal für flächendeckende Kontrollen, wie Walter Weise eingestehen muß. Kontrollen würden nur aufgrund von Anzeigen oder Beschwerden erfolgen. Ein Bericht des Tagespiegel habe sie auf Ganicks Laden aufmerksam gemacht, hätten die Beamten dem Ladeninhaber erklärt.
Außer bei ihren Kunden können die Späthändler nicht auf große Unterstützung rechnen. Eine Berliner Gesetzesinitiative, die Familienbetrieben eine unbegrenzte Öffnung gestatten sollte, sei leider im Bundesrat gescheitert, erklärt Walter Weise. Nun müsse man sich an die Gesetzgebung halten. Und auch Nils Busch-Petersen, Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes, meint, es müsse gleiches Recht für alle gelten. Trotzdem benennen Busch-Petersen und Weise einen Ausweg: Die Genehmigung von Imbißläden sei unproblematisch. Gereon Asmuth
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