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Ersatzkassen drohen

■ Klage um neue Beitragssätze und höhere Zuzahlungen wahrscheinlich

Berlin/Siegburg (dpa) – Die Ersatzkrankenkassen wollen notfalls vor Gericht durchsetzen, daß ihre 26 Millionen Versicherten wegen einer Beitragssatzerhöhung nicht auch noch höhere Zuzahlungen leisten müssen. Der Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) in Siegburg widersprach gestern dem Berliner Bundesversicherungsamt, wonach durch eine Beitragssatzerhöhung die Zuzahlungen bei Arzneimitteln und Krankenhausaufenthalten steigen müssen. Damit würden die Ersatzkassen-Versicherten gegenüber denen in den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) benachteiligt. Laut Bundesversicherungsamt haben zehn Ersatzkrankenkassen Antrag auf Erhöhung ihrer Beitragssätze „um die 0,5 Prozent“ gestellt. Die Anträge lägen seit dem 10. März vor. Damit sei aber der Stichtag 11. März und damit die Zuzahlungsautomatik nicht zu unterlaufen. Nach dem vom Bundestag beschlossenen, aber noch nicht in Kraft getretenen ersten Gesetz zur Neuordnung der Krankenversicherung (1. NOG) ziehen Beitragssatzanhebungen automatisch höhere Zuzahlungen nach sich, unter anderem bei Arzneimitteln. Laut Ersatzkassen sah das 1. NOG ursprünglich den 8. Oktober 1996 als Stichtag vor. Nun solle es der 11. März 1997 sein. Dies sehe ein Beschluß der CDU/CSU-Fraktion vor. Die Fraktion sei jedoch kein Verfassungsorgan, das nachträglich Gesetze ändern könne.

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