: Trotz Rechtsanspruch kein Job
■ Die frühere PDS-Abgeordnete Heike Meves verlor vor dem Arbeitsgericht Klage auf gleichwertige Beschäftigung
Die frühere PDS-Abgeordnete Heike Meves hätte ihren Geburtstag sicher gern woanders verbracht als auf dem Landesarbeitsgericht. Und es sollte nicht ihr Glückstag sein. Ihre Berufungsklage auf Beschäftigung als Volkshochschuldirektorin am Bezirksamt Treptow wurde gestern abgewiesen.
Seit einem Dreivierteljahr versucht die aus dem Parlament ausgeschiedene Abgeordnete, ihren Anspruch auf eine gleichwertige Beschäftigung gegen das Bezirksamt Treptow gerichtlich durchzusetzen (die taz berichtete). Dort war sie Kulturamtsleiterin, bevor sie 1991 ihr Mandat im Abgeordnetenhaus antrat. Nach dem Landesabgeordnetengesetz steht der promovierten Kunstpädagogin nach der Rückkehr in den öffentlichen Dienst eine gleichwertige Stelle zu. Doch weil die Stelle der Kulturamtsleiterin inzwischen neu besetzt worden war, bewarb sie sich auf die – eine halbe Gehaltsstufe höher dotierte –, freie Stelle des Volkshochschuldirektors. Erfolglos. Auch auf dem Klageweg ist sie nun gescheitert.
„Was ist in diesem Rechtsstreit nur so schiefgelaufen?“ hatte eingangs Richter Gertling in den Raum gestellt. Um wenig später die Antwort zu geben: „Das Pferd ist von Ihnen falsch aufgezäumt worden“, sagte er an die Adresse von Meves' Rechtsanwalt Ulrich Dost. Ein rechtlicher Anspruch auf die höherdotierte Stelle des Volkshochschuldirektors sei nicht zu erkennen, so Gertling. Die Klägerin hätte vielmehr geltend machen müssen, daß die ihr zugewiesene Stelle als Dozentin an der Jugendkunstschule nicht ihrer früheren Tätigkeit als Kunstamtsleiterin entspreche.
Gertling ließ durchblicken, daß eine Rücknahme des Berufungsverfahrens und eine Klage auf gleichwertige Beschäftigung die sinnvollste Lösung wäre. In den Vorberatungen sei dem Richterkollegium auch beim besten Willen keine Vergleichsmöglichkeit eingefallen. Gertling räumte ein, daß die Lage der Klägerin „miserabel“ sei. Sie erhält zwar ihr Gehalt, sitzt aber gegen ihren Willen untätig zu Hause. Daran ändert sich auch nach dem gestrigen Urteil nichts.
Der Treptower Bezirksamtsdirektor Schulte erklärte vor Gericht: „Das Recht von Frau Meves auf Weiterbeschäftigung bestreiten wir nicht.“ Doch es gebe keine adäquate Stelle. „Das Mißliche ist, daß durch die Bildung des Landesschulamtes alle in Frage kommenden Stellen weggefallen sind“, sagte der Beamte. Auf Nachfrage des Richters mußte er einräumen, daß das Bezirksamt bis heute nicht einmal eine Arbeitsplatzbeschreibung für Heike Meves erstellt hat.
Meves Anwalt will nun zunächst die Urteilsbegründung abwarten. Dorothee Winden
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