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Prozeß um AKW Biblis A

■ Richter fühlt sich nicht zuständig

Frankfurt/Main (taz/AP) – Vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel begann gestern das Verfahren um die Abschaltung von Biblis. Vier südhessische Landkreise, die Stadt Darmstadt und vier BürgerInnen klagen gegen Hessen, vertreten durch das hessische Umweltministerium als Atomaufsichtsbehörde. Sie wollen den Reaktorblock Biblis A per einstweiliger Anordnung abgeschaltet lassen. Die Klage gegen den Block B zogen die vier Privatkläger allerdings gestern überraschend wieder zurück. Der Vorsitzende Richter deutete in der mündlichen Verhandlung an, daß das Gericht dem Stillegungsantrag vermutlich nicht nachkommen werde. Vielmehr neige er dazu, die Anträge erneut an die hessische Atomaufsicht zu übergeben.

Kleine Paradoxie am Rand: Die beklagte Umweltministerin Margarethe Nimsch (Bündnis 90/Die Grünen) teilt die Auffassung der KlägerInnen und würde lieber heute als morgen die beiden Reaktorblöcke abschalten, ist aber an Merkels Weisung gebunden. Die Kläger bemängeln massive Sicherheitsdefizite: Von rund 40 Nachrüstungsmaßnahmen, die vor zehn Jahren vom damals amtierenden hessischen Umweltminister Karlheinz Weimar (CDU) als unverzichtbar für den Weiterbetrieb erachtet wurden, sei kaum etwas umgesetzt worden. kpk

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