Flop macht sauer

Das Kieler Landgericht hat eine Schadenersatzklage der Wählergemeinschaft Schleswig-Holstein (WSH) gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) abgewiesen. Die WSH hatte dem Sender vorgeworfen, mit Meinungsumfragen „manipulierend“in den Wahlkampf zur Landtagswahl im April 1996 eingegriffen zu haben. Dadurch seien der Gemeinschaft, die zur Wahl angetreten war, 40000 Mark Schaden entstanden. Die WSH erhielt etwa 30.000 Stimmen, das sind rund 1,9 Prozent. (Aktenzeichen 3O65/96).