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Grenzer-Prozeß: Ehepaar erschossen

Im 51. Mauerschützen-Prozeß müssen sich seit gestern drei ehemalige DDR-Grenzer für den Tod eines Ehepaars bei der Flucht nach Westberlin verantworten. Vor dem Landgericht warf die Staatsanwaltschaft zwei Grenzern Totschlag und dem Kompaniechef Anstiftung zum Totschlag vor. Dem 59jährigen Exoffizier wird vorgeworfen, zwei mitangeklagte Grenzposten vergattert zu haben, die am 18. Februar 1968 ein fliehendes Ehepaar durch gezielte Schüsse getötet haben sollen. Ihnen sei befohlen worden, sogenannte Grenzverletzer festzunehmen oder zu „vernichten“. Der Kompaniechef erklärte, weder er noch die beiden wegen Totschlags angeklagten Posten hätten sich schuldig gemacht. Er bezeichnete es als Unterstellung, daß die Vergatterung ein Auftrag zum Töten gewesen sei. „Vernichten“ sei ein militärischer Begriff zur Zerstörung der gegnerischen Kampfkraft. Nur von Böswilligen werde dies mit Töten gleichgesetzt. dpa

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